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Behördenwege nach der Geburt in Österreich- Checkliste - Salon Mama

Die Anstrengungen vor und während der Geburt sind vorbei. Die glückliche Familie kann mit dem neuen Familienmitglied endlich zuhause ankommen. Sofern alle wohlauf sind, geht jetzt ein ganz besonderer Teil des Lebens los. Die ersten Tage und Wochen in den eigenen vier Wänden sind etwas ganz Besonderes. Obwohl sich alle Beteiligten die Entspannung redlich verdient haben, gibt es noch einige wichtige behördliche Dinge zu erledigen. Im nächsten Teil unserer Serie „Schwanger sein & Mama werden„, widmen wir uns wichtigen Behördengängen, die nach der Geburt eines Kindes erledigt werden müssen.

Behördengänge nach der Geburt

Es ist ratsam sich bereits vor der Geburt mit dem zuständigen Standesamt oder Magistrat in Verbindung zu setzen, um Formalitäten zu besprechen. Sollte die Mutter die Behördengänge nach der Geburt nicht selbst vornehmen (können), sollte auf jeden Fall bereits zuvor eine Vollmacht eingeholt werden.

Was muss also alles erledigt werden?

Erstausstellung der Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Wird in einem Krankenhaus entbunden, erfolgt die Übermittlung der Geburtsanzeige an das Amt meist automatisch. Wer sich unmittelbar nach der Geburt noch nicht für einen Namen des Kindes entschieden hat, kann die Information innerhalb von 4 Wochen nachreichen. Die Geburtsurkunde beinhaltet in der Regel den Namen des Kindes, das Geschlecht, die Namen der Eltern, Geburtsort und Geburtszeitpunkt des Kindes.

Um die fertige Geburtsurkunde zu erhalten, müssen folgende Unterlagen dem Standesamt vorgelegt werden:

Bei verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
  • Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
  • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Formular „Anzeige der Geburt“, wenn die Geburt nicht von der Leiterin/dem Leiter der Krankenanstalt, der Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme angezeigt wurde
Bei lediger, geschiedener, verwitweter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Mutter:
  • Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes
  • Bestätigung der Meldung der Mutter des Kindes, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt
  • Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Eventuell Partnerschaftsurkunde
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Formular „Anzeige der Geburt“, wenn die Geburt nicht von der Leiterin/dem Leiter der Krankenanstalt, der Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme angezeigt wurde
  • Eventuell Bescheid über Namensänderung
  • Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen

Sowohl die Anzeige der Geburt als auch die Erstausstellung der Geburtsurkunde sind kostenlos.

Wohnsitzanmeldung des Kindes

In Österreich besteht eine allgemeine Meldepflicht. Ein Neugeborenes muss also binnen 3 Tage nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus gemeldet werden. In der Regel geschieht das gleichzeitig mit der Erstausstellung der Geburtsurkunde. Viele Krankenhäuser haben Kooperationen mit den zuständigen Standesämtern – hier einfach mal nachfragen, wie das in der jeweiligen Situation gehandhabt wird.

Wichtig ist das Ausfüllung eines Meldezettel-Formulars. Wenn die Meldung gleichzeitig mit der Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt, müssen keine weiteren Dokumente mitgebracht werden. Auch die Meldung des Kindes ist kostenlos.

Meldung bei der Sozialversicherung

Die Meldung bei der Sozialversicherung wird auch beim zuständigen Standesamt durchgeführt und passiert im Rahmen der Anzeige der Geburt. Es ist dann sofort nach Bearbeitung der Meldung (im Regelfall innerhalb eines Tages) eine Sozialversicherungsnummer vorhanden. Das heißt aber nur, dass das Kind registriert ist. Laut Gesetz ist das Kind bei Mutter und Vater mitversichert (es gibt hier keine Unterschiede mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, wie früher). Trotzdem muss der zuständige Krankenversicherungsträger über die Geburt des Kindes informiert werden.

Nach erfolgter Meldung wird dann die e-Card zu geschickt. Wenn das Kind vor Erhalt der e-Card zum Arzt muss, ist das im Normalfall kein Problem – die e-Card kann einfach nachgeliefert werden (die Leistungsabrechnung der Ärzte erfolgt meistens erst zum Quartals- oder Monatsende).

Staatsbürgerschaftsnachweis

Nach der erfolgreichen Anzeige der Geburt, kann ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden. Zuständig hierfür sind das Standesamt oder die jeweiligen Magistratischen Bezirksämter (in Wien). Auch dafür müssen wieder eine Reihe an Dokumenten mitgebracht werden.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bestätigung der Meldung des Kindes
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
Zusätzlich:
  • Heiratsurkunde der Eltern (bei ehelich geborenen Kindern)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (bei ehelich geborenen Kindern)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Antragstellerin/des Antragstellers (Inhaberin/Inhaber des Sorgerechtes) (wenn die Ehe nicht mehr besteht)
  • Wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes) (wenn die Ehe nicht mehr besteht)
  • Wenn vorhanden: Sterbeurkunde (wenn die Ehe nicht mehr besteht)
  • Geburtsurkunde der Mutter (bei unehelich geborenen Kindern)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei unehelich geborenen Kindern)
  • Vaterschaftsanerkenntnis (bei unehelich geborenen Kindern)

Wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird ist dieser kostenlos. Danach fällt eine Gebühr von 28,60 € an.

Kinderreisepass

Seit dem 15. Juni 2012 brauch jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Für den Identitätsnachweis, muss das Kind bei der Antragsstellung mit dabei sein. Ab dem 2. Geburtstag ist der Pass 5 Jahre gültig (davor 2 Jahre) und ab dem 12. Geburtstag, 10 Jahre. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Zuständig für die Ausstellung ist die Bezirkshauptmannschaft (in Wien die Magistratischen Bezirksämter), wobei unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Passbehörde der Antrag gestellt werden kann. Für unmündige Minderjährige (also unter 14 Jahren), muss die Person den Antrag stellen, die die Obsorge (gesetzliche Vertretung) für das Kind hat.

Welche Dokumente werden bei der Ausstellung benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate

Die Kosten hängen stark von der Zustellungsvariante (je schneller, desto teurer) ab. Bei normaler Zustellung schaut das wie folgt aus:

  • bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • ab dem 2. Geburtstag: 30 €
  • ab dem 12. Geburtstag: 75,90€

Voranmeldung für Kindergarten oder Krabbelstube

Auch das Thema Kinderbetreuung sollte bereits bald nach der Geburt besprochen werden, damit für eine optimale Betreuung gesorgt ist, sobald die Eltern wieder arbeiten gehen. Da es für die Wunschkrippe oder den Wunschkindergarten oft lange Wartezeiten gibt, sollte man sich frühzeitig um eine Anmeldung kümmern. Bei staatlichen Einrichtungen sind das Gmeindeamt bze. in Wien die MA10 bzw. die Servicestellen der Wiener Kindergärten zuständig. Bei privaten Kinderbetreuungsstätten, wird die Anmeldung direkt erfolgen.

Die Anmeldung an sich ist kostenlos, allerdings könne bestimmte Elternbeiträge in den einzelnen Einrichtungen anfallen – darüber sollte man sich dann im Detail informieren.

Die Geburt eines Kindes ist etwas ganz Besonderes. Damit auch auf offizieller Ebene alles einwandfrei funktioniert, haben wir hier versucht einen Überblick über die wichtigsten Themen nach der Geburt zu geben. Weitere und detailliertere Infos gibt es hier oder direkt bei den zuständigen Ämtern/Behörden. Damit ihr die Übersicht nach so vielen Infos behaltet, gibt es hier noch eine Infografik zum Thema.

Behördenwege nach der Geburt
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